Aufgaben des FV
Die Aufgabenbereiche des Fachverbandes umfassen laut Wirtschaftskammergesetz sowohl den eigenen als auch den übertragenen Wirkungsbereich.
Im Zuge der Arbeit als Interessenvertretung seiner Mitglieder stellen die Kollektivvertragshoheit, das Recht auf Gesetzesbegutachtung, die Mitwirkung an der Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltung, die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Angelegenheiten der Mitglieder, die Stärkung des Gemeinschaftsgeistes und des Ansehens in der Gesellschaft sowie das Führen von Mitgliederdateien und Statistiken die Tätigkeitsschwerpunkte dar.
Weitere wichtige Maßnahmen sind der Interessenausgleich mit anderen Fachorganisationen, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung von unverbindlichen Verbandsempfehlungen und Standesregeln sowie die Beratung einzelner Mitglieder.