Kollektivvertragsabschluss 2018
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2018 wurden am 21.11.2018 für die 35.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie in der 3. Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Kollektivvertragsabschluss vom 21.11.2018 rückwirkend per 1.11.2018:
- Lohn- und Gehaltserhöhungen rückwirkend ab 1.11. je nach Beschäftigungsgruppe zwischen 3,0 % und 3,6 %, durchschnittlich 3,46 %. Die Mindesterhöhung beträgt 80,- Euro.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden deutlich erhöht, um die Attraktivität der Lehre weiter zu stärken.
- Im Schichtbetrieb werden die Nachtzulagen − über vier Jahre verteilt − ebenfalls deutlich erhöht.
- Die 11. und 12. Stunde, sofern sie Überstunden sind, werden zukünftig mit 100 % Zuschlag bezahlt; ab der 51. bis zur 60. Stunde pro Woche kommt der Zuschlag für Überstunden ebenso zur Anwendung.
- Vor der 11. Arbeitsstunde gibt es eine bezahlte Pause von 10 Minuten, innerbetriebliche Regelungen sind anzurechnen.
- Gleitzeit: Zeitguthaben können auch in Form von ganzen Tagen (maximal 3 Tage pro Halbjahr) verbraucht werden; ausgenommen davon sind All-In-Verträge und Überstundenpauschalen.
- Das bereits bewährte Zeitkontenmodell wurde unbefristet verlängert und ist damit nun Dauerrecht im Kollektivertrag der Fahrzeugindustrie.
Downloads
- Rahmenkollektivvertrag Angestellte Fahrzeugindustrie (1.16 M)
- Kollektivvertrag Arbeiter Fahrzeugindustrie (0.94 M)
- Protkoll Gehaltsabschluss 2018.pdf (474 K)
- Protokoll Lohnabschluss 2018.pdf (425 K)
- Erläuterungen Überstundenzuschlagsregelung Arbeiter-KollV (221 K)Gemeinsame Erläuterungen der Arbeitgeberabteilung der Bundessparte Industrie und der Gewerkschaft PRO-GE zur neuen Überstundenzuschlagsregelung im Arbeiter-KollV