Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2016

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2016 wurden am 7. November 2016 für die 30.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie in der 2. Verhandlungsrunde abgeschlossen. 

Kollektivvertragsabschluss vom 7.11.2016 rückwirkend per 1.11.2016:

1. Die Mindestlöhne- und Gehälter bzw. die IST-Löhne- und Gehälter werden zwischen 2,0 % und 1,2 % erhöht. Dies ergibt eine durchschnittliche Auswirkung für unsere Verbandsmitglieder von 1,68 %. 

BG

A

2,0 %

BG

B-F

1,75 %

BG

G-H

1,5 %

BG

I - K

1,2 %

Analog zum Vorjahresabschluss wurde neuerlich die freiwillige Möglichkeit zum Abschluss einer Freizeitoption für unsere Mitgliedsunternehmen eröffnet, wobei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit denen die Freizeitoption bereits aus den Kollektivverträgen 2014 oder 2015 vereinbart worden ist, von dieser Option ausgeschlossen sind.

2. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 1,75 %.

3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,75 %.

4. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1 %.

5. Rahmenrecht:

 - Einführung eines Fahrtkostenersatzes zur und von der Berufsschule für Lehrlinge 
 - Anrechnung der Elternkarenzen, die nach dem 1.11.2016 enden, auf sämtliche dienstzeitabhängige 
   Ansprüche, ausgenommen Vorrückungen  

6. Vereinbarung zwischen den KV-Parteien zum Zeitkontenmodell und zur Freizeitoption

Die KV-Parteien halten einvernehmlich fest, dass die neuerliche Vereinbarung der Freizeitoption für den Fachverband der Fahrzeugindustrie im Rahmen dieses KV-Abschlusses auf Grund nachstehend festgelegter Vorgehensweise zur Umsetzung des vereinbarten Arbeitszeitpaketes und auf ausdrücklichen Wunsch der Gewerkschaften zustande gekommen ist.

Die KV-Parteien vereinbaren im Rahmen der „Zukunftswerkstätte Fahrzeugindustrie“ ihre Erfahrungen bei der Erprobung der neuen Arbeitszeitregelungen per 1.7.2016 (Arbeiter: Abschnitt VI Ziffer 19b und Ziffer 21 bzw. Angestellte: § 4 (4b) und (5)) und der Anwendung der Freizeitoption beginnend mit dem 1. Halbjahr 2017 auszutauschen.

Ziel des Erfahrungsaustausches ist die Weiterentwicklung der kollektivvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit einschließlich der Freizeitoption.

7. Geltungsbeginn: 1. November 2016