Kollektivvertrag
Kollektivvertragsabschluss 2017
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2017 wurden am 13.11.2017 für die 30.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie in der 3. Verhandlungsrunde abgeschlossen.
Kollektivvertragsabschluss vom 13.11.2017 rückwirkend per 1.11.2017:
- Die Mindestlöhne und –gehälter sowie die Ist-Löhne und –Gehälter werden mit 1.11.2017 um 3,0 % erhöht.
Die Grundstufe der Beschäftigungsgruppe A wird in der KV-Tabelle an jene der BG B angeglichen. Für diese Mitarbeiter ergibt dies eine Erhöhung um rund 3,5 %. - Zulagen und Lehrlingsentschädigungen werden um 3 % erhöht.
- Diäten und Aufwandentschädigungen werden um 1,9 % erhöht.
- Im Rahmenrecht wurde folgende Änderungen vereinbart:
4.a Verbesserungen aus Arbeitgebersicht:
- Die negativen Auswirkungen der gesetzlichen Angleichung Arbeiter-Angestellte werden im Kollektivvertrag deutlich entschärft (Streichung des Krankengeldzuschusses mit 1.7.2018, Monatsletzter als Kündigungstermin bleibt auch über den 1.1.2021 hinaus aufrecht).
- Deutliche administrative Erleichterungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit:
An 4 Wochenenden/Feiertagen pro Jahr werden unaufschiebbare Arbeiten zugelassen, dazu wird auf Basis des § 12a ARG ein vereinfachtes Meldeverfahren im KV geregelt, für Arbeiten am Sonntag gebührt nur in diesem Fall ein Zuschlag von 150 % des Grundlohns. - Das Zeitkontenmodell (ZKM) wird bereits jetzt um 2 Jahre verlängert (bis 30.6.2021)
4.b Sonstige Vereinbarungen im Rahmenrecht:
- Die Auslandsdiäten werden auch für die Staaten, die nach 2005 der EU beigetreten sind, schrittweise auf das Niveau der Inlandsdiäten angeglichen.
- Elternkarenzzeiten werden für die Vorrückungen in den Beschäftigungsgruppen im Ausmaß von max. 22 Monaten angerechnet.