Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2021

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2021 wurden am 08.11.2021 für die 35.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie abgeschlossen. 

Kollektivvertragsabschluss vom 08.11.2021 gültig per 01.11.2021:

Die wichtigsten Ergebnisse dieses Abschlusses:

  • Die IST-Löhne und Gehälter in der Fahrzeugindustrie werden per 1.11.2021 um 3,55 % erhöht, die Mindestlohn-/Gehaltstabellen um 3,0 %.
  • Aufwandsentschädigungen werden um 2,5 % erhöht.
  • Bei der Schichtarbeit wurde für die Erhöhung der Zulagen für die zweite und die dritte Schicht jeweils eine mehrjährige Lösung gefunden: Die zweite Schicht wird heuer und in den kommenden beiden Jahren jeweils um rund 16 Cent erhöht, mit 1.11.2023 gilt dann ein Wert von Euro 1,004. In der 3. Schicht wurde eine Etappenlösung um jeweils rund 25 Cent bis 1.11.2027 vereinbart, bis Euro 4,00 erreicht sind. Damit soll eine für alle Betriebe möglichst verkraftbare Aufteilung der Kosten bewirkt werden, die durch eine Zusatzvereinbarung begleitet wird: In Betrieben, in denen es durch diese Regelung - vor allem durch innerbetriebliche Sondereffekte - zu erheblichen Personalkostensteigerungen kommt, werden individuelle Sonderregelungen zur Kostendämpfung ermöglicht, die die Zustimmung der KV-Parteien erfordern.
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden deutlich erhöht: im 1. Lehrjahr von 749 auf 800 Euro, im 2. Lehrjahr von 959 auf 1.000 Euro, im 3. Lehrjahr von 1.255 auf 1.325 Euro und im 4. Lehrjahr von 1.675 auf 1.750 Euro. Das sind durchschnittliche Steigerungen von 5,5 %.
  • Deutliche Erleichterungen für die Betriebe konnte bei der § 12a ARG Regelung erzielt werden: Unter bestimmten Umständen und zur Verhinderung pandemiebedingter wirtschaftlicher Nachteile wird es nun möglich sein, eine Ausnahme von der Wochenend- bzw. Feiertagsruhe von bis zu zusätzlichen 6 Tagen genehmigt zu bekommen.
  • Es wurde vereinbart, in einer Arbeitsgruppe „Zukunft der Arbeitszeit“ mögliche neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle weiterzuentwickeln.