Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2008

Die KV-Runde der Eisen- und Metallindustrie konnte in der Nacht des 6. November 2008 in der fünften Verhandlungsrunde nach außerordentlich schwierigen Verhandlungen abgeschlossen werden.

Hauptergebnisse

  1. Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 3,8 %, in den Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %.
  2. Erhöhung der IST-Löhne und -Gehälter ebenfalls um 3,8 %, in den Beschäftigungsgruppen A, B und C um 3,9 %.
  3. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen, Lehrlingsentschädigung und Aufwandsentschädigungen um 3,8 %, bei Aufwandsentschädigungen für Angestellte nur hinsichtlich des niedrigsten Taggeldsatzes.
  4. Erfolgsabhängige Einmalzahlung von 250 €. Bei einer EBIT-Marge gemessen an der Betriebsleistung von weniger als 8 % beträgt die Einmalzahlung 200 €, bei einer EBIT-Marge von weniger als 4 % 100 €. Bei einem EBIT von 0 oder negativ entfällt die Einmalzahlung.
    Wir erlauben uns, besonders auf den Termin 19.12.2008 aufmerksam zu machen:
    Mit den Gewerkschaften wurde vereinbart, dass Bestätigungsformulare, die bis zu diesem Zeitpunkt bei allen drei KV-Parteien einlangen, jedoch unvollständig (z.B. fehlende Unterschriften) oder fehlerhaft (z.B. Konzernunternehmen übermittelt Formular für Einzelunternehmen) sind, binnen 14 Tagen ab Aufforderung durch die KV-Parteien verbessert werden können. Bestätigungen, die nach diesem Zeitpunkt bei uns einlangen, müssen jedenfalls richtig und vollständig sein! Eine Aufforderung zur Verbesserung durch alle drei KV-Parteien wird es in diesem Fall nicht geben.
    Jedenfalls müssen die Bestätigungen wie schon in den letzten beiden Jahren bis 31.1.2009 bei allen drei KV-Parteien einlangen.
  5. Rahmenrecht
  • Insgesamt eine Woche bezahlte Bildungsfreistellung zur Vorbereitung auf eine Berufsreifeprüfung ("Berufsmatura") unter Anrechnung auf bestehende unbezahlte Freizeiten im KV.
  •  Anrechnung von Elternkarenzen für die Bemessung der Abfertigung ALT im Höchstausmaß von insgesamt bis zu 22 Monaten statt bisher zehn Monaten für Karenzurlaube, die nach dem 31.10.2008 enden.

  • Ergänzende Protokollanmerkung zur Arbeitszeitregelung erweiterte Bandbreite, wonach für Betriebe, die in den von den Kollektivvertragsparteien einvernehmlich bestimmten Geschäftsfeldern mit typischerweise mehrjährigen, regelmäßig wiederkehrenden Konjunkturzyklen tätig sind, oder solche mit absehbaren Beschäftigungsproblemen durch Betriebsvereinbarung mit Zustimmung der Kollektivvertragsparteien mehr als einjährige Durchrechnungszeiträume vorgesehen werden können.

Geltungsbeginn: 1. November 2008