Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2023

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2023 wurden am 07.12.2023 für die 33.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie abgeschlossen. 

Kollektivvertragsabschluss vom 07.12.2023 gültig per 01.11.2023:

Nachdem am 1. Dezember 2023 zwischen Fachverband und den Gewerkschaften PRO-GE und GPA grundsätzliches Einvernehmen über die wichtigsten Eckpunkte des KV analog zum FMTI erzielt werden konnte, gibt es nun auch die Einigung zur Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel. Der Kollektivvertrag 2023 ist abgeschlossen

Inhalt der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel:

  • Die Anwendbarkeit der Wettbewerbssicherungsklausel ist abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens.
  • Die Sozialpartner haben sich auf eine Berechnungsformel geeinigt, bei der die Personalkosten an der Bruttowertschöpfung gemessen werden (Summe aus Personalkosten, Abschreibung und Gewinn).
     - Personalkostenanteil ≥ 75 %: Reduktion um 1,5 % auf 8,5 % mit einer Deckelung bei 340 Euro.
     - Personalkostenanteil ≥ 90 %: Reduktion um 3 % auf 7 % mit einer Deckelung von 280 Euro.
  • Die Wettbewerbssicherungsklausel wird nur auf Antrag angewendet. Je nach Größe des Unternehmens müssen dem Antrag der Jahresabschluss (inkl. G&V) bzw. andere Daten beigefügt werden, die die Personalkosten belegen. Antragsfrist ist der 22. Dezember 2023.
  • Im Rahmen eines Interessenausgleichs auf betrieblicher Ebene wird in Folge eine einmalige Kompensation der 1,5 % bzw. der 3 % in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildung vereinbart.

Mit dieser kollektivvertraglich gesicherten Klausel können Unternehmen mit einem hohen Personalkostenanteil die vereinbarte KV-Erhöhung von 10 % (gedeckelt mit 400 Euro) um bis zu 3 % reduzieren.

Weitere, bereits kommunizierte Inhalte des KV-Abschlusses 2023:

  • Erhöhung der Ist-Löhne- und Gehälter um 10 %, maximal um € 400,00 pro Monat. Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 8,73%. 
    Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag von € 400,00 aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
  • KV: Erhöhung der Grundstufe für Löhne und Gehälter um 8,5 %, Vorrückungen werden nicht erhöht
  • Zulagen, Diäten, LE (2.Lj., 3.Lj., 4.Lj.) werden um 8,5 % erhöht.
  • Die Entlohnung für Praktikanten wird auf € 1.000,00 angehoben
  • Verlängerungen der Befristungen im Zeitkontenmodell, im Fast Lane Verfahren gemäß § 12a ARG sowie die Durchrechnung bei Schichtarbeit auf 31.12.2026

Erhöhung der Löhne & Gehälter ab 1.11.2024

  • Erhöhung Ist-Löhne & Gehälter:  Durchschnitts-VPI von 10/23 – 9/24 +1 %
  • KV: Durchschnitts-VPI 10/23 – 9/24, Grundstufe, Vorrückungen werden nicht erhöht
  • Erhöhung der Zulagen und Diäten sowie Lehrlingseinkommen: Durchschnitts-VPI von 10/23 – 9/24
  • Die Wettbewerbssicherungsklausel des KV-Abschlusses 2023 wird einer Evaluierung unterzogen für den Zeitraum ab dem 1.11.2024.