Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2022

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2022 wurden am 08.11.2022 für die 34.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie abgeschlossen. 

Kollektivvertragsabschluss vom 08.11.2022 gültig per 01.11.2022:

Die wichtigsten Ergebnisse dieses Abschlusses:

  • Die Ist-Löhne und -Gehälter werden ab 1.11. mit 5,4% plus einem Fixbetrag von € 75,-- erhöht. Das ergibt für die Unternehmen unseres Fachverbandes eine durchschnittliche Erhöhung von 7,43%.
  • Die KV-Tabellen werden in der Grundstufe um 7% erhöht, die Vorrückungsbeträge werden nicht erhöht.
  • Die Aufwandsentschädigungen und Zulagen werden um 7% erhöht, für die 2. und 3. Schicht-Zulagen gilt die im vergangenen Jahr vereinbarte Erhöhung.
  • Für die Lehrlingseinkommen wurde eine durchschnittliche Erhöhung von 8,41% vereinbart.

Die Verhandlungen gestalteten sich äußerst zäh und schwierig, zumal die Gewerkschaft jede nicht-nachhaltige Erhöhung kategorisch ablehnte. So wurde u.a. ein Angebot der Arbeitgeberseite mit einer deutlichen prozentuellen Erhöhung und einer hohen Einmalzahlung in Form der steuerlich- und SV-begünstigten Teuerungsprämie abgelehnt. Ebenso wenig wollte die Gewerkschaft über eine längere Laufzeit (2-Jahresabschluss) verhandeln.

Umgekehrt gelang es den Verhandlern der Arbeitgeberseite angekündigte Arbeitskampfmaßnahmen zu verhindern und sämtliche Rahmenrechtsforderungen der Gewerkschaften (u.a. 6. Urlaubswoche, Erhöhung der Überstundenzuschläge) abzulehnen. Die befristeten AZ-Modelle (Wochenendarbeit, höhere Übertragungsmöglichkeiten sowie Salden von Zeitguthaben) konnten um ein weiteres Jahr verlängert werden. Im Dienstreiserecht wird zur Vereinheitlichung von Arbeitern und Angestellten eine Arbeitsgruppe gegründet, das Einheitliche Entgeltschema wird im Hinblick auf die Entwicklungen der Arbeitswelt in den vergangen 20 Jahren überprüft und allenfalls angepasst werden. Außerdem vereinbarten die KV-Partner an den Finanzminister heranzutreten, um eine Erhöhung der Steuerfreibeträge bei Inlands- und Auslandsdiäten sowie beim Kilometergeld zu erreichen.