Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2005

Knapp vor Mitternacht des 23. September 2005 konnten die heurigen Kollektivvertragsverhandlungen der Kollektivvertragsgemeinschaft Eisen/Metall nach zwei Verhandlungsrunden und sehr schwierigen Gesprächen mit den Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Die Verhandlungen waren durch kritische Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Die Inflationsrate war deutlich höher als im Vorjahr, die wirtschaftlichen Parameter konnten jedoch mit jenen des Vorjahres nicht ganz Schritt halten. Dazu kommt der Umstand, dass das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte mit 1. November 2005 in Kraft tritt.

Die Erwartungshaltung der Gewerkschaften übertraf die bisherigen Abschlüsse deutlich. Auch in den Medien kam die kontroversielle Haltung der Verhandlungsparteien zu den Möglichkeiten des heurigen Abschlusses deutlich zum Ausdruck.

Die Arbeitgeberseite forderte Verbesserungen zur Arbeitszeitflexibilisierung und eine Dämpfung der Vergütung für Pflichtpraktikanten. Die Gewerkschaften lehnten Änderungen in der Arbeitszeit grundsätzlich ab und erhoben zur Vergütung für Pflichtpraktikanten Gegenforderungen, die letztlich zu einer Verteuerung der Vergütungen für die verschiedenen Praktikanten in der Gesamtheit geführt hätten. Aus diesem Grund konnte leider in der Praktikantenfrage kein Fortschritt erzielt werden. Für Lehrlinge wird künftig auch eine einheitliche Lehrlingsentschädigungstabelle für Arbeiter und Angestellte gelten, allerdings nicht, was die Tabelle 2 für Angestellte betrifft, die auf die Angestellten beschränkt bleibt.

Vor allem in der zweiten Verhandlungsrunde kam es zu harten Auseinandersetzungen. Das schließlich erzielte Ergebnis beweist, dass der Kompromiss nur dadurch zustande kam, dass die prozentuelle Erhöhung der Mindest- und IST-Bezüge mit einer Verbesserung bei der Arbeitszeitgestaltung für die Betriebe durch die Ausweitung der vollen Durchrechnungsmöglichkeit in einem Zeitraum von neun statt sechs Wochen sowie die Einführung dieses Modells bei Angestellten sowie durch die heurige Nicht-Erhöhung der Zulagen für Arbeiter und Angestellte abgefedert werden konnte.