Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2009

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2009 wurden am 16. November 2009 in der 5. Verhandlungsrunde abgeschlossen.

Hauptergebnisse

  1. Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter um 1,5 %.
  2. Erhöhung der IST-Löhne und -gehälter um 1,45 %.
  3. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen, Aufwandentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 1,45 %.
  4. Erfolgsabhängige Das kollektivvertragliche Kilometergeld soll entsprechend der bevorstehenden Änderung der Reisegebührenvorschrift hinsichtlich der Geltungsdauer im KV angepasst werden.
  5. Klarstellung zur Aufwandentschädigung, dass eine Dienstreise auch bei Fahrten, mit denen die Arbeitspflicht erfüllt wird, vorliegt.
  6. Vereinbarung, dass unmittelbar nach Abschluss der KV-Verhandlungen Gespräche über eine Neugestaltung der erweiterten Bandbreite in der Arbeitszeit aufgenommen und bis 31.3.2010 abgeschlossen werden, sodass die Regelung mit 1.5.2010 in Kraft tritt.
    Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, unmittelbar nach Abschluss der Kollektivvertrags-Verhandlungen 2009 zielgerichtete Gespräche über eine Neugestaltung der Erweiterten Bandbreite im Kollektivvertrag aufzunehmen.
    Die Kollektivvertrags-Parteien stimmen überein, dass die wirtschaftliche Entwicklung zusätzliche Flexibilität von den heimischen Betrieben und ihren Beschäftigten verlangen wird. Diesem Erfordernis soll in einer für beide beteiligten Partner akzeptablen Form entsprochen werden.
    Diese Gespräche werden mit dem Ziel geführt, bis 31.3.2010 konkrete Verhandlungsergebnisse zu erzielen, die mit 1.5.2010 in Kraft treten.
    Die Erweiterte Bandbreite NEU soll eine weiterentwickelte Grundlage der betrieblichen Arbeitszeit-Regelungen sein.
  7. Eine erfolgsabhängige Einmalzahlung in Abhängigkeit von der EBIT-Quote wie in den vergangenen Jahren ist diesmal in Anbetracht der Gesamtauswirkung nicht vorgesehen, ohne Präjudiz für die künftige Vorgangsweise.
  8. Geltungsbereich:
    FV der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie,
    FV der Fahrzeugindustrie,
    FV der Gießereiindustrie,
    FV der Maschinen- und Metallwarenindustrie,
    FV der NE-Metallindustrie sowie
    FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
  9. Geltungsbeginn: 1.11.2009
    In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage ist der Abschluss als schwer errungener Kompromiss, bei dem die Verhandlungen mehrmals am Rande des Abbruchs standen und vielfach Betriebsversammlungen mit Streikdrohungen abgehalten wurden, anzusehen.
    Die Arbeitgeberseite hat die fixe Absicht deponiert, die angepeilte Arbeitszeitflexibilisierung, deren Vereinbarung im Rahmen der Lohnrunde nicht möglich war, in den folgenden Arbeitsgruppengesprächen umzusetzen.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss erklärte die Gewerkschaft ihre Bereitschaft, notwendige Vereinbarungen über Personalkostenanpassungen in Betrieben mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen (auf Basis der Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat).