Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2011

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2011 wurden am 18. Oktober 2011 in der 3. Verhandlungsrunde abgeschlossen.

Hauptergebnisse

  1. Erhöhung der Ist- und Mindestlöhne bzw. –gehälter um durchschnittlich 4,2 %, degressiv in den einzelnen Beschäftigungsgruppen wie folgt:

    - BG    %
    - A-B  4,4
    - C-D 4,3
    - E-F  4,2
    - G     4,0
    - H-K  3,8
  2. Erhöhung der Ist-Bezüge um mind.€ 80 brutto.
  3. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 4,0 %.
  4. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,3 %.
  5. Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,8 % (bei Angestellten bleiben die Aufwandsentschädigungen oberhalb der Grundstufe unverändert).
  6. Beschäftigungs- und Standortsicherungsklausel: Betriebe, die in mind. zwei der letzten drei Jahre eine EBIT-Quote von Null oder negativ aufweisen, können die Erhöhungsprozentsätze bei den Effektivbezügen um bis zu 0,4 % unterschreiten und 0,4 % der Lohn- bzw. Gehaltssumme zur sinnvollen Anpassung von Lohnstrukturen verwenden. Der Mindestbetrag beträgt in diesen Fällen € 70. Die Verwendung der 0,4 % ist durch Betriebsvereinbarung bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat durch den Arbeitgeber mit entsprechender Dokumentation der Ausschüttung bis spätestens 31.3.2012, rückwirkend mit 1.11.2011, vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der Klausel ist bis 18.11.2011 mit dem Betriebsrat festzulegen oder in Betrieben ohne Betriebsrat den Arbeitnehmern bekannt zu geben. Betriebe ohne Betriebsrat haben bis 15.12.2012 den Kollektivvertragsparteien einen Nachweis über die Erfüllung der obigen Voraussetzung zu übermitteln.
  7. Elternkarenzen werden für künftige Karenzurlaube bis zu 16 Monate pro Geburt für die Zeitvorrückung angerechnet.
  8. Geltungsbereich: FV Bergwerke und Stahl, FV Fahrzeugindustrie, FV Gießereiindustrie, FV Maschinen & Metallwaren Industrie, FV NE-Metallindustrie, FV Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen
  9. Geltungsbeginn: 1. November 2011

Beim diesjährigen Abschluss ist keine EBIT-abhängige Einmalzahlung vorgesehen.

Die Bundessparte Industrie wird hinsichtlich möglicher Abgeltungen der Teilnahme an Versammlungen auf Betriebsebene ihre Rechtsauffassung an die Fachverbände und Industriesparten richten

Beschäftigungs- und Standortsicherungsklausel