Kollektivvertrag

Sonderkollektivvertrag Hochwasser 2005

Angesichts der Hochwasserkatastrophe und der großen Betroffenheit auch von Mitgliedsbetrieben haben die Kollektivvertragsparteien des Eisen-/Metall-Sektors und der Elektro- und Elektronikindustrie kurzfristig letzten Freitag einen Sonder-Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte für die Zeit von 22. August 2005 bis 31. März 2006 abgeschlossen.

Für vorübergehend ganz oder teilweise in ihrer Tätigkeit eingeschränkte Betriebe wird Wochenendarbeit ohne Sonntagszuschlag mit Rücksicht auf selbst schwer betroffene Mitarbeiter (ab 22. August 2005) zugelassen. Weiters ist die betriebliche Abdingung von kollektivvertraglichen Reisevergütungsbestimmungen möglich. Darüber hinaus kann dort, wo keine Kurzarbeit in Anspruch genommen und das Entgelt weiterbezahlt wird, ausgefallene Arbeitszeit in einem Zeitraum von bis zu 26 Wochen 1:1 unter voller Ausnutzung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen hereingebracht werden. Voraussetzung sind Betriebsvereinbarungen bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarungen unter Beiziehung der KV-Partner.

Beide Seiten sind sich einig, dass durch diese besonderen Maßnahmen ein notwendiger Beitrag für die Beseitigung der Hochwasserauswirkungen für die Betriebe und die Beschäftigung und zur Linderung der schweren wirtschaftlichen Folgen geschaffen werden soll.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen der Fachverband gerne zur Verfügung.