Kollektivvertrag

Kollektivvertragsabschluss 2015

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2015 wurden am 29. Oktober 2015 für die 30.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie in der 3. Verhandlungsrunde abgeschlossen. 

Nach intensiven, aber sachlich geführten Verhandlungen einigte sich das Verhandlungsteam mit den Gewerkschaften auf eine Anhebung der Mindest- sowie der Ist-Löhne und -Gehälter mit 1. November 2015 um 1,5 %; sämtliche Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Lehrlings- und PraktikantInnenentschädigungen werden ebenfalls einheitlich um 1,5 % erhöht.

Der 31.12. ist bei Fortzahlung des Verdienstes für die Normalarbeitszeit arbeitsfrei.

Es wird die Möglichkeit für eine zusätzliche neue Flexibilisierungsvariante "Das Zeitkontenmodell" geschaffen. Diese neue Regelung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft und ist vorläufig auf drei Jahre befristet. Die Kollektivvertragspartner werden zeitgerecht evaluieren, ob die Regelungen dem Bedarf der Praxis entsprechen oder Adaptierungen notwendig sind. Das neue Zeitkontenmodell ermöglicht eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit bis zu einem Jahr für den Produktionsbereich (nähere Details siehe unter Downloads).

Im Gegenzug für die Flexibilisierung wurde neuerlich die Einräumung einer Freizeitoption akzeptiert. Inwieweit von dieser Option Gebrauch gemacht wird, unterliegt zunächst der Entscheidung auf Unternehmensebene. ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer, mit denen die Freizeitoption bereits aus dem Kollektivvertrag  2014 vereinbart worden ist, können diese Option nicht neuerlich in Anspruch nehmen.  

Statt der Erhöhung der Ist-Löhne kann durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Betriebsrat durch schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivvertragsparteien.

Nachstehend finden Sie die mit der Gewerkschaft koordinierten Vorschläge für Musterbetriebsvereinbarungen zur Freizeitoption für Arbeiter und Angestellte: