Kraftfahrrecht

Blauschild

Verbandsmarke "Kfz-Reparatur" sowie neue Wort-Bild-Marke "Kraftfahrzeug-Betrieb" - wichtig für alle Kfz-Reparaturbetriebe

Das vielfach derzeit in Verwendung stehende „Blauschild“ (Verbandsmarke „Kfz-Reparatur“) ist beim Österreichischen Patentamt registriert und wurde von uns zunächst bis 31.5.2018 verlängert.

Die Verwendung dieses „Blauschildes“ steht ausschließlich Mitgliedsunternehmen unseres Fachverbandes sowie jenen der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker offen, sofern die Satzungen eingehalten werden.

Mit WRD vom Dezember 2006 haben wir darüber informiert, dass die Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker alternativ/ergänzend hierzu ein neues Branchenlogo für die Kfz-Reparaturwirtschaft anstrebt und damit dieses Zeichen für Deutschland, Südtirol, Schweiz und Österreich vereinheitlicht.

Am 12. Juni 2009 erfolgte die Registrierung der Verbandsmarke „Kraftfahrzeug-Betrieb“ beim Österreichischen Patentamt unter der Nr. 251082.

Zum Führen dieser Verbandsmarke sind nach wie vor unsere Mitgliedsbetriebe, jene der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker sowie auch jene des Bundesgremiums des Fahrzeughandels (neu) befugt, sofern die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Nachdem unsere Erhebungen ergeben haben, dass das Interesse in der österreichischen Fahrzeugindustrie zur Verwendung des „Blauschildes“ nur in geringem Umfang vorhanden ist, haben wir daher von der Produktion eigener Werbemittel Abstand genommen.

Wir haben jedoch mit der Bundesinnung der Kraftfahrzeugtechniker vereinbart, dass im Bedarfsfall unsere Verbandsfirmen gerne entsprechendes Werbematerial (wie z.B. am Betrieb anzubringender Leuchtkasten, Werbetransparente, Aluminiumschilder oder Fahnen) über die Bundesinnung bezogen werden können (auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine vorläufige Übersicht mit Richtpreisen zur Verfügung).