Kollektivvertrag
Kollektivvertragsabschluss 2024
Die Kollektivvertragsverhandlungen 2024 wurden am 18.10.2024 für die 33.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie abgeschlossen.
Kollektivvertragsabschluss vom 18.10.2024 gültig per 01.11.2024:
2023 konnte zwischen den Sozialpartnern ein Zweijahresabschluss erzielt werden.
Als Basis für die Erhöhung der Mindestlöhne und -gehälter sowie der Ist-Löhne und Ist-Gehälter wurde der Durchschnitts-VPI für den Zeitraum 10/23 – 9/24 vereinbart.
Der aktuelle Durchschnitts-VPI für den Zeitraum 10/23 – 9/24 wurde am 17.10.2024 veröffentlicht und beträgt 3,8 %.
Die Löhne und Gehälter werden ab 1.11.2024 folgendermaßen erhöht:
- Erhöhung der Ist-Löhne & Gehälter: 4,8 %
- Erhöhung der Grundstufe für Löhne und Gehälter um 3,8 %. Die Vorrückungsbeträge bleiben unverändert.
- Erhöhung der Zulagen, Diäten und Aufwandsentschädigung: 3,8 %
- Lehrlingseinkommen werden gemäß den im Abschluss 2023 vereinbarten Sätzen erhöht, mindestens jedoch mit 3,8 %
- Wie bereits im Vorjahr konnte für besonders personalkostenintensive Unternehmen eine Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel vereinbart werden.
- Entsprechend dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025, veröffentlicht im BGBl am 9.10.2024, wurde ein Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Kilometergeld für Personenkraftwagen abgeschlossen werden. Das Kilometergeld beträgt demnach ab 1. Jänner 2025 bis 15.000 km € 0,50 und darüber € 0,47.
- Abschluss eines Zusatzkollektivvertrages über die freiwillige Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024, der rückwirkend mit 01. Jänner 2024 in Kraft tritt.